AGB

1. Mietzweck
Das Mietobjekt darf ausschliesslich für das Verbringen privater Ferien genutzt werden. Jegliche gewerbliche oder anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass Untermiete, Abtretung der Miete oder Überlassen des Mietobjektes an andere ausgeschlossen sind.

2. Vertragsabschluss
Die Online Buchung wird erst gültig mit der schriftlichen Zusage des Vermieters vie E-Mail, sofern er den Mietvertrag abschliessen will. Der Vermieter ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Buchung abzulehnen.

3. Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung von 30% des Mietpreises ist innnert 10 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Zusage des Vermieters via E-Mail zu leisten. Die Restzahlung von 70% des Mietpreises plus Kosten für Endreinigung, Kurtaxen, Bettwäsche, sowie weitere Optionen, muss spätestens 60 Tage vor Ferienantritt erfolgen. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, kann der Vermieter ohne weitere Ankündiung und ohne ersatzpflichtig zu werden, die Ferienwohnung weiter vermieten. Die Bezahlung erfolgt über Banküberweisung oder Internetbanküberweisung mit SWIFT- oder IBAN-Code. Die Überweisungskosten gehen zu Lasten des Mieters

4. Nebenkosten
Die Nebenkosten (soweit nicht im Mietzins inbegriffen), sowie Kurtaxen für die angegebene Anzahl Personen sind in der Rechnung enthalten.

5. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietbetrag geschuldet.

6. Sorgfältiger Gebrauch
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen (inklusive Kinder) belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstösst der Mieter oder dessen Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

7. Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand, (Müll entsorgt, Geschirr sauber gewaschen, Geschirrspülmaschine ausgeräumt), samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

8. Annullierung
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
- bis 60 Tage vor Anreise: 30% des Mietpreises
- 59 bis 10 Tage vor Anreise: 80 % des Mietpreises
- 9 bis 0 Tage vor Anreise, Nichterscheinen: 100% des Mietpreises

Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen an. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins. Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter. Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Rechnungsbetrag geschuldet.

9. Höhere Gewalt usw.
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche. Bei Ausfall von Maschinen, Heizung, Boiler, Internet und anderen Geräten versucht der Vermieter das nötige zur raschen Behebung zu unternehmen, müssen jedoch Fremdfirmen beigezogen werden, so dass der Vermieter keinen Einfluss mehr auf die Termine der Störungsbehebung hat, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung, ausser es kann dem Vermieter ein grobfahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden. Können im Winter die Zufahrten, die durch Drittpersonen (Gemeinde; Privatpersonen) geräumt werden, nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, so besteht an den Vermieter keinerlei Anspruch.

10. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Hausgenossen, einschliesslich Gäste verursacht werden, das Verschulden wird vermutet. Werden Schäden nach Rückgabe des Mietobjektes festgestellt, so haftet der Mieter auch für diese, sofern der Vermieter nachweisen kann, dass der Mieter (resp. seine Hausgenossen oder Gäste) die Schäden verursacht hat.

11. Haftung des Vermieters
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Die Haftung des Vermieters ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für Handlungen und Versäumnisse seitens des Mieters (einschliesslich Hausgenossen und Gäste), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Beschreibungen von Infrastruktur- und touristische Einrichtungen wie Sportanlagen, Schwimmbäder, Tennisplätze, öffentlicher Verkehr, Bergbahnen, Pisten, Ladenöffnungszeiten usw. dienen der reinen Information und verpflichten den Vermieter unter keinem Rechtstitel.

12. Datenschutz
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier https://breithorn-fiescheralp.ch/de/dataPrivacy

13. Internetzugang
Für die Mietzeit besteht die Möglichkeit zum kostenlosen Zugang zum WLAN. Für einen Ausfall wird keine Haftung übernommen. Mit der Nutzung des Internetzugangs stellt der Mieter den Vermieter für die Dauer des Aufenthalts von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internetzugangs durch den Mieter oder mitreisender Personen beruhen. Für alle in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen oder Rechtsgeschäfte ist ausschließlich der Mieter verantwortlich und eventuelle Kosten sind von diesem zu tragen. Dies gilt auch für alle Kosten und Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen oder der Vereinbarung zuwiderlaufenden Verwendung des Internetzugangs entstehen können.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart. Vorbehalten bleiben zwingend anwendbare vertraglich nicht abänderbare Gesetzesbestimmungen.